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Windkraft

Windkraft

Auf dieser Seite erhalten Sie grundlegende Informationen zum Thema Windkraftnutzung in der Gemeinde Fürth.

Die Details zur Bürgerbeteiligung (2020) am EnBW Windpark Kahlberg finden Sie unter diesem Link.

Nutzung der Windkraft in der Gemeinde Fürth

Ausgangslage für die stärkere Nutzung der Windkraft war die Entscheidung der Bundesregierung, nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima in der Bundesrepublik Deutschland Atomkraftwerke abzuschalten und die Nutzung erneuerbarer Energien zu forcieren.
In Gesprächen mit den Bundesländern wurden dazu Ziele festgelegt. Für Hessen hat der im November 2011 durch die Landesregierung einberufene hessische Energiegipfel(1) empfohlen 2% der Landesfläche für die Windkraftnutzung zugänglich zu machen. Im Anschluss erfolgte die entsprechende Änderung der hessischen Landesentwicklungsplanung.
Die Regierungspräsidien haben danach unter den Vorgaben “ausreichende Windhöfigkeit“ , „ausreichende Abstände zu Siedlungen und infrastrukturellen Einrichtungen“ sowie weiterer Kriterien zu Mindestumfang und Umweltverträglichkeit, „Vorranggebiete für Windenergienutzung“ mit Ausschlusswirkung für die übrige Landesfläche in den Regionalplanentwürfen(2) ausgewiesen. Das Verfahren zur Aufstellung dieser sachlichen Teilregionalpläne „Erneuerbare Energien“ mit den enthaltenen Ausweisungen der Vorrangflächen für Windenergienutzung ist für den Planungsraum Südhessen noch nicht abgeschlossen.

Die Beratung in den gemeindlichen Gremien führte dazu, dass zunächst die Ausweisung von zwei Vorrangflächen, nämlich im Bereich des Stotz (mit Reichelsheim) und im Bereich des Kahlbergs, grenzüberschreitend mit Grasellenbach, befürwortet wurde (Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.06. 2011). Ergänzend dazu hat die Gemeindevertretung mit Beschluss vom 28.08.2012 eine dritte Fläche nordöstlich der Wegscheide im Bereich des Fürther Centwaldes als grundsätzlich geeignet erkannt und als Vorrangfläche für Windenergienutzung vorgeschlagen.

Um für die aus Sicht der Gemeinde Fürth durch Windenergieanlagen nutzbaren Bereiche näher auf ihre tatsächlich Eignung zu prüfen, hat die Gemeindevertretung am 26.06.2012 die dazu benötigten Ausgabemittel bereit gestellt. Bei den daraufhin erfolgten Begutachtungen stellte sich der Bereich „Kahlberg“ als für die Windenergienutzung vorrangig geeignet dar.

Am 02.07.2013 hat daher die Gemeindevertretung unter anderem beschlossen, die Entwicklung des Gebietes Kahlberg zur Windkraftnutzung als interkommunales Projekt in Zusammenarbeit mit der Gemeinde Grasellenbach weiter voran zu treiben.
Weil dabei der interkommunalen Zusammenarbeit(3) sowie der Schaffung einer Projekt-Beteiligungsmöglichkeit für Bürger besondere Bedeutung zukommt, wurde eine interkommunale Verhandlungskommission aus Vertretern beider Kommunen geschaffen, welche die Kriterien zur Vergabe der Baukonzession für die Windkraftnutzung im Bereich Kahlberg erarbeitete. So wurde für die Auswahl der Bieter für die Baukonzession ein Anforderungsprofil und für die Auswertung der eingehenden Projektangebote eine objektive Bewertungsmatrix mit unterschiedlicher Gewichtung der Angebotskriterien erstellt. Dabei erlangt nach der „garantierten Mindestpacht“ und der „Beteiligung am Nettoenergieertrag“ das Kriterium „Beteiligungsmöglichkeit für Bürger“ in der Wertungsmatrix die drittstärkste Bewertung.

Neben den jeweils ohnehin in öffentlicher Sitzung getroffenen Entscheidungen der Gemeindevertretung und deren Ausschüssen, wurde die Bürgerschaft am 10.10.2014 nochmals besonders im Rahmen einer Bürgerversammlung über den Sachstand und das Vorgehen der Gemeinde bei der Windenergienutzung unterrichtet und Fragen dazu beantwortet.

Mit Abschluss des europaweit ausgeschriebenen Bieterwettbewerbes zur Vergabe der Baukonzession für die Errichtung von Windenergieanlagen im Bereich Kahlberg haben die Gemeindevertretungen von Grasellenbach und Fürth dann am 29. Januar 2015 beschlossen, den Auftrag an den wirtschaftlichsten Anbieter, die Bietergemeinschaft EnBw Erneuerbare und Konventionelle Erzeugungs- AG/ GAIA mbH zu vergeben.

Genehmigungsverfahren:
Nach §35 des Baugesetzbuches (BauGB) ist der Bau von Windkraftanlagen im Außenbereich (d.h. außerhalb von durch Bebauungsplan ausgewiesenen Gebieten und außerhalb der Ortslagen) ein privilegiert zulässiges Vorhaben, wenn überwiegende öffentliche Belange dem nicht entgegenstehen. Ein solches Vorhaben bedarf gemäß § 4 des Bundes- Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) einer Genehmigung durch das hier zuständige Regierungspräsidium Darmstadt. Aufgrund der Anlagengröße und der davon ausgehenden Wirkungen auf die Umgebung, wird durch die Genehmigungsbehörde unter Beteiligung der Öffentlichkeit (§10 BImschG) geprüft, ob die Anlage den gesetzlichen Vorgaben entspricht.
Als Antragsteller für das Vorhaben „Errichtung von Windenergie im Bereich Kahlberg“ wird die Bietergemeinschaft EnBw Erneuerbare und Konventionelle Erzeugungs- AG/ GAIA mbH die zur Durchführung des Genehmigungsverfahrens erforderlichen Unterlagen baldmöglichst beim Regierungspräsidium Darmstadt einreichen.

Nach der Bauphase konnte der Windpark in Grasellenbach am 14. Juni 2018 in Betrieb genommen werden.

 Stromproduktion Windpark Kahlberg und Versorgung der privaten Haushalte im 1. Halbjahr 2019

Die Stromproduktion im Windpark Kahlberg von Januar – Juni 2019 betrug 22,3 GWh.

Der statistische Musterhaushalt in Deutschland  verbraucht im Jahr 3207 kWh Strom (Quelle: Musterhaushalt.de) d.h. pro Hj. 1603,50 kWh = 0,0016035 GWh pro Hj.

Berechnung der Haushalte:   22,3 GWh / 0,0016035 GWh/HH = 13.907 HH

Der Windpark Kahlberg versorgte im ersten Halbjahr 2019 rechnerisch 13.907 HH mit Strom!

Fürth hat rund 3.500 Haushalte. Wenn wir das auf das Weschnitztal übertragen können wir davon ausgehen, dass der Windpark Kahlberg rechnerisch den gesamten Stromverbrauch der privaten Haushalte im Weschnitztal produziert hat.


Drohnenfotos der EnBW Energie Baden-Württemberg AG vom Windpark in Grasellenbach 2019

  • 1- (siehe: energieland.hessen.de/pdf/abschlussbericht_energie gipfel_2011.pdf.)
  • 3- (gemäß Sitzungsprotokoll der Energiekommission Fürth vom  19.11.2012 wird “ Das grundsätzliche Bestreben einer Beteiligung aller Odenwald-/Weschnitztalkommunen des Kreises Bergstraße am Windenergie-Projekt begrüßt, auch wenn einzelne Kommunen keine eigenen Standorte haben.“)