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Bekanntmachung -  Jahreshauptversammlung der Angliederungsgenossenschaft des Angliederungs-Jagdbezirkes Seidenbach


B E K A N N T M A C H U N G

der Jahreshauptversammlung der Angliederungsgenossenschaft des Angliederungs-Jagdbezirkes Seidenbach


Die Jahreshauptversammlung ist anberaumt auf

  • Montag, den 17.03.2025, 20.00 Uhr

im Gasthaus „Zur frischen Quelle“ in Seidenbach, Dr.-Adolf-Lindenborn-Str. 4


Alle Jagdgenossen, das sind die Eigentümer bejagbarer Flächen, die innerhalb der Grenzen des vorgenannten Angliederungs-Jagdbezirkes liegen, werden hiermit gemäß § 7 der Genossenschaftssatzung zur Teilnahme an der Jahreshaupt-versammlung eingeladen.

Gemäß § 8 der Genossenschaftssatzung ist die Genossenschaftsversammlung ohne Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig, wenn satzungsgemäß eingeladen worden ist.

In der Genossenschaftsversammlung kann sich jeder Jagdgenosse durch einen Jagdgenossen der gleichen Jagdgenossenschaft oder seinen volljährigen Ehegatten oder einem volljährigen Verwandten ersten Grades vertreten lassen, wobei ein Jagdgenosse lediglich 2 weitere Jagdgenossen vertreten kann.

Hierzu ist eine schriftliche Vollmacht erforderlich (§ 9 Abs. 3 der Satzung).

TAGESORDNUNG:

1. Eröffnung und Begrüßung

2. Bericht des Jagdvorstehers

3. Kassenbericht

4. Kassenprüfungsbericht

5. Entlastung des Vorstandes

6. Haushaltsplan 2025

7. Neuwahl des Vorstandes

8. Verwendung des Jagderlöses 2024

9. Verschiedenes