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Briefwahl 2025 - Wahlbenachrichtigung zwingend notwendig


Haben Sie Ihre Wahlbenachrichtigung schon erhalten? Dann können Sie auch hier Ihre Briefwahlunterlagen anfordern unter:

https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6431007

Das Vorliegen Ihrer Wahlbenachrichtigung ist zwingend notwendig, da die Nummer im Wählerverzeichnis ein Pflichtfeld bei der Beantragung darstellt. 

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab dem 13. Januar 2025 versendet und sollten spätestens bis zum 02. Februar 2025 in Ihren Briefkästen liegen.