Impressum

Amtliche Bekanntmachung - Gefahrenabwehrverordnung über die Einschränkung des Verbrauchs von Trinkwasser bei Notständen in der Wasserversorgung der Gemeinde Fürth/Odenwald


Aufgrund der §§ 71, 74 und 77 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) in der Fassung vom 14. Januar 2005 (GVBl. I. S. 14), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 29. Juni 2023 (GVBl. S. 456) hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fürth in ihrer Sitzung am 04. Juni 2024 die Gefahrenabwehrverordnung beschlossen, die Sie nachfolgend einsehen können.