Am Donnerstag, den 13. März 2025, heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr die Sirenen. Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die innovative Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hinsichtlich Warnung hat sich inzwischen der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen bundesweiten Warntag hinaus, soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen. In einer bundesweiten Abstimmung hat man den landesweiten Warntag alljährlich für den zweiten Donnerstag im März vormittags festgelegt.
Am 13. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland Pfalz, nun erstmals auch in Hessen durchgeführt. Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. In Abweichung zum bundesweiten Warntag wird hierbei auf die Einbindung der überregionalen Medien (Rundfunk, Fernsehen) verzichtet. Es sind nur die landesweite Medien FFH und HR eingebunden.
Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können.
Neben Alarmsirenen und Rundfunkdurchsagen wird die hessische Bevölkerung auch über die kostenlose Warn-App hessenWARN informiert. Mit der Warnung erhalten die Bürgerinnen und Bürger eine Empfehlung, was sie zu ihrem Schutz tun können oder wo sie weitere Informationen erhalten. Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Cell-Broadcasting des BBK
Voraussetzung für einen Empfang der „Cell-Broadcast“-Nachrichten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger die aktuellen Betriebssysteme auf ihren Mobilfunkgeräte installiert haben. Aus technischen Gründen wird bei diesem Warnmedium nur die Warnung selbst, nicht jedoch eine Entwarnung übermittelt.
hessenWARN-Meldungen
Neben den kommunalen Warnmitteln - in der Regel Sirenen - stehen zur Warnung insbesondere auch Lösungen für Smartphones („WarnApps“) zur Verfügung. Hier nutzt das Land Hessen sowie die weit überwiegende Mehrzahl der Landkreise in Hessen das System hessenWARN (bzw. den kompatiblen Vorläufer KatWarn). Beide Apps zusammen werden aktuell von rund 821.000 Hessinnen und Hessen genutzt und bieten Gefahren- und Katastrophenwarnungen sowie Informationen zu Ereignissen oder möglichen Risiken aus einer Hand. Die hessenWARN App enthält neben den bewährten Alarmierungen vor unerwarteten Gefahrensituationen (Bombenfunde, Großbrände mit Gefahrenstoffreizung, Unwetterwarnungen, terroristischen Anschlägen und mehr) weitere wichtige Alarmierungs- und Informationsfunktionen, die sich je nach persönlichem Bedürfnis innerhalb der Applikation ein- und ausschalten lassen.
Der Warntag am 13. März beginnt um 10.15 Uhr mit der hessenweiten Warnung, sowohl über Cell Broadcast, WarnApps (z.B. hessenWARN) als auch über die sich beteiligenden Rundfunkanstalten. Sofern in den Kommunen auslösbare Sirenen für die Warnung zur Verfügung stehen, erfolgt dabei auch ein Probealarm mit dem Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“. Um 10.50 Uhr erfolgt die Entwarnung.
Hinweis:
In Kommunen, in denen derzeit noch nicht das Sirenensignal „Warnung der Bevölkerung“ ausgelöst werden kann, da die technische Umstellung noch nicht abgeschlossen ist, soll im Rahmen des Warntages ersatzweise das Signal „Feueralarm“ ausgelöst werden.
Hintergrund:
Sirenensignale im Zivil- und Katastrophenschutz in Deutschland: „Warnung der Bevölkerung“ Einminütiger auf- und abschwellender Heulton
Bedeutung: Es besteht eine örtliche Gefahr für Personen oder Sachen – informieren Sie sich hierzu in den Medien (regionale Radio-, ggf. auch Fernsender, Internet) -rufen Sie hierzu NICHT die Notrufnummern 112 und 110 an.
Entwarnung Einminütiger durchgängiger Dauerton Bedeutung: Es besteht keine Gefahr mehr – die Warnung ist aufgehoben
Anmeldung zur hessenWARN-App
Die hessenWARN-App steht kostenlos zur Verfügung für:
• iPhone im App Store
• Android Phone im Google Play Store