Die Satzung der Gemeinde Fürth im Odenwald über die Erhebung von Verwaltungskosten wird ab dem 31. Juli .2023 auf der Homepage der Gemeinde Fürth/Odenwald (www.gemeinde-fuerth.de) unter Gemeinde/ Amtl. Bekanntmachungen (www.gemeinde-fuerth.de/gemeinde/amtl-bekanntmachungen/) veröffentlicht und kann im Rathaus Fürth, Zimmer Nr. 214, zu den Dienstzeiten, eingesehen werden.
Entsprechende Ausdrucke können gegen Kostenerstattung gefertigt werden.
Fürth/Odenwald, den 27.07.2023
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth/Odenwald
V. Oehlenschläger
(Bürgermeister)