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Hinweisbekanntmachung Nr. 02/2023 Satzung der Gemeinde Fürth im Odenwald über die Erhebung von Verwaltungskosten


Die Satzung der Gemeinde Fürth im Odenwald über die Erhebung von Verwaltungskosten wird ab dem 31. Juli .2023 auf der Homepage der Gemeinde Fürth/Odenwald (www.gemeinde-fuerth.de) unter Gemeinde/ Amtl. Bekanntmachungen  (www.gemeinde-fuerth.de/gemeinde/amtl-bekanntmachungen/) veröffentlicht und kann im Rathaus Fürth, Zimmer Nr. 214, zu den Dienstzeiten, eingesehen werden. 

Entsprechende Ausdrucke können gegen Kostenerstattung gefertigt werden.

Fürth/Odenwald, den 27.07.2023

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Fürth/Odenwald

V. Oehlenschläger

(Bürgermeister)