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Personalausweis beantragen


Allgemeine Informationen / Voraussetzungen zur Beantragung:

  • Die Ausstellung eines Personalausweises muss beantragt werden.
  • Die Gültigkeit des Personalausweises beträgt bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres 6 Jahre, danach 10 Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Personalausweisen ist nicht möglich.
  • Der Antragsteller muss Deutscher sein.
  • Der Antragsteller muss in der Gemeinde Fürth mit einziger oder Hauptwohnung gemeldet sein.
  • Die Stellung eines förmlichen Antrags ist nur durch den Antragsteller bzw. den gesetzlichen Vertreter möglich. Eine Vertretung durch Bevollmächtigte ist nicht zulässig.
  • Altersmäßig gibt es keine Begrenzung. Die Ausweispflicht gilt ab dem 16. Lebensjahr. Ist der Antragsteller unter 16 Jahre alt, müssen die Sorgeberechtigten ihre Zustimmung  geben.
  • Besitzer eines alten Personalausweisen können jederzeit einen neuen Personalausweis beantragen, auch wenn der bisherige Personalausweis noch gültig ist.
  • Neben Ihrem Foto werden auch Ihre Fingerabdrücke auf dem elektronischen Chip im Personalausweis gespeichert (Biometriefunktion). Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamtinnen und Grenzbeamten zugänglich.


Rechtsgrundlage:


OHNE folgende Unterlagen ist eine Antragsbearbeitung nicht möglich:

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • ein aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen sowie mit Blickrichtung geradeaus und  geschlossenem Mund Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein.(Näheres siehe Fotomustertafel)
  • bei Kindern und Jugendlichen:
    • gültiger Kinderreisepass oder Geburtsurkunde (im Original)
    • Bei Minderjährigen unter 16 Jahren ist bei Antragstellung die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten vorgeschrieben sowie die Vorlage einer Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder Sorgerechtsnachweis bei nur einer erziehungsberechtigten Person (das Formular finden Sie hier)

Achtung: Bei der Erstausstellung, in einigen Städten immer bei der ersten Ausstellung nach Neuzuzug, können weitere Unterlagen erforderlich sein (z.B. Personenstandsurkunden oder Staatsangehörigkeitsurkunden). Das gilt auch für eine weitere Ausstellung, wenn bei der Erstausstellung lediglich ein vorläufiger Nachweis über die Deutscheneigenschaft vorgelegen hatte (z.B. der Registrierschein des Bundesverwaltungsamtes). Dazu sollten Sie sich vorab bei Ihrer Gemeinde erkundigen.


Voraussetzungen bei Antragstellung für Minderjährige:

Möchte ein Jugendlicher unter 16 Jahren einen Personalausweis beantragen, benötigt er die Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter. Bei der Beantragung durch den Minderjährigen muss mindestens ein Erziehungsberechtigter anwesend sein. Außerdem werden zusätzlich folgende Unterlagen benötigt:

  • Anwesenheitspflicht eines Erziehungsberechtigten
  • Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigter
  • Personalausweis oder Reisepass beider Erziehungsberechtigten
  • Nachweis über das Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht, wenn nur eine Person erziehungsberechtigt ist (z.B. sind die Eltern geschieden oder getrennt lebend, muss das alleinige Sorgerecht nachgewiesen werden)
  • Eventuell bisheriger Kinderausweis oder Kinderreisepass, bei Erstantrag Geburtsurkunde (im Original)


Abholung des Personalausweises:

  • Soll der neue Personalausweis von einem Bevollmächtigten abgeholt werden, hat der Berechtigte eine schriftliche Vollmacht auszustellen. In der Vollmacht ist vom Berechtigten zu erklären, ob der PIN-Brief beim Berechtigten angekommen ist.

Der Zeitpunkt des Eingangs Ihres Personalausweises beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde Fürth kann über folgenden Link in Verbindung mit der Seriennummer abgerufen werden. Sollte Ihnen innerhalb der genannten 4 Wochen keine Nachricht zugehen und ging Ihnen der PIN-Brief per Post nicht zu, bitten wir um Kontaktaufnahme mit Ihrem zuständigen Einwohnermeldeamt.

 

Fristen:

  • Den Personalausweis können Sie nicht sofort nach der Antragstellung mitnehmen, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Sie können ihn nach ca. 3-4 Wochen in der Dienstelle abholen, in der Sie ihn beantragt haben. Die Bearbeitungsfrist richtet sich nach der Auslastung der Bundesdruckerei. Das Einwohnermeldeamt hat hierauf keinen Einfluss. Die Erklärung zum Erhalt des PIN Briefes wird bei der Abholung abgefragt.
  • Benötigen Sie Ihren Personalausweis bereits früher, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen (gleiche Voraussetzungen wie beim endgültigen Personalausweis). Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Personalausweises beträgt maximal drei Monate. Eine Verlängerung des vorläufigen Personalausweises ist nicht möglich. Der vorläufige Personalausweis wird in der Regel direkt nach Antragstellung und Feststellung der Identität ausgehändigt.

 

Vorläufiger Personalausweis:

Mit dem vorläufigen Personalausweis können Sie die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises überbrücken. Er wird von der zuständigen Behörde sofort ausgestellt und gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Sie müssen den vorläufigen Personalausweis persönlich bei der Personalausweisbehörde Ihres Hauptwohnsitzes beantragen und glaubhaft machen, dass Sie sofort einen Ausweis benötigen. Den vorläufigen und den neuen Personalausweis können Sie gleichzeitig beantragen.

Voraussetzungen - Sie brauchen den Ausweis sofort.


Welche Gebühren fallen für den neuen Personalausweis an?

  • Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro*
  • Antragsteller unter 24 Jahren: 22,80 Euro*
  • erster Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren): 22,80 Euro*
  • vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro*
  • Bei Antragstellung außerhalb der behördlichen Öffnungszeiten oder bei Unzuständigkeit erhöht sich die Gebühr um 13,00 Euro*
  • Bei Personen, die ihren Wohnsitz im Ausland haben, erhöht sich die Gebühr um 30,00 Euro*

 

Weitere Gebührenregelungen:

  • nachträgliches Aktivieren des elektronischen Identitätsnachweises: gebührenfrei
  • Ändern der PIN in der Personalausweisbehörde (z.B. PIN vergessen): gebührenfrei
  • Entsperren des elektronischen Identitätsnachweises (z.B. beim Wiederauffinden): gebührenfrei

 

Folgende Daten sind auf dem Ausweis sichtbar und im Chip gespeichert:

  • Familienname
  • Geburtsname
  • Vornamen
  • Doktorgrad
  • Tag und Ort der Geburt
  • Lichtbild (kann vom Chip durch Behörden abgerufen werden)
  • Anschrift
  • Staatsangehörigkeit
  • Ordensname (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)
  • Künstlername (wurde auf dem alten Personalausweis nicht eingetragen)

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesministerium des Innern.

Die Broschüre zum Personalausweis können Sie hier kostenfrei downloaden.


Unserer Ansprechpartnerinnen des Einwohnermeldeamtes helfen Ihnen gerne weiter:

Sandra Schneider
Telefon: 06253-2001-43s.schneider@gemeinde-fuerth.de
Zimmer 001
Lena Blesing
Telefon: 06253-2001-42
l.blesing@gemeinde-fuerth.de
Zimmer 001

* Änderungen vorbehalten. Die aktuellen Preise erfragen Sie bitte bei den Kolleginnen des Einwohnermeldeamtes