integrations-kommission der gemeinde fürth
Der Hessische Landtag hat am 06.05.2020 das Gesetz zur Verbesserung der politischen Teilhabe von ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern an der Kommunalpolitik sowie zur Änderung kommunal- und wahlrechtlicher Vorschriften beschlossen. Danach wird den Gemeinden mit mehr als 1.000 gemeldeten ausländischen Einwohnern grundsätzlich ein Wahlrecht eingeräumt, einen Ausländerbeirat oder eine Integrations-Kommission einzurichten.
ln Fürth sind derzeit ca. 1.350 ausländische Einwohner gemeldet. Nachdem mangels Wahlvorschlägen die geplante Wahl zum Ausländerbeirat im März 2021 abgesagt werden musste, hat der Gemeindevorstand einstimmig die Bildung einer lntegrations-Kommission beschlossen.
Nachdem Ende des Jahres 2021 der Aufruf an die Bevölkerung erging, freuen wir uns nun die Mitglieder der Integrations-Kommission der Gemeinde Fürth vorstellen zu können.
Gewählt wurden diese von der Gemeindevertretung auf Vorschlag der lnteressenvertretungen der Migranten.
Mitglieder der Integratios-Kommission:
Vom Gemeindevorstand:
- Vorsitzender Volker Oehlenschläger
- Juliette Grassinger
Von der Gemeindevertretung:
- Barbara Arnold
- Barbara Müller- Dörsam
Sachkundige Einwohner mit Steckbriefen (bitte Namen anklicken):
- Siham Ali
- Co- Vorsitzender Serdar Dalcicek
- Liliana Oberle
- Kenan Gökay Orhan
Weitere Informationen:
- ln die lntegrations-Kommission ist wählbar, wer das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, ausländischer Staatsangehöriger ist und seit mindestens drei Monaten in Fürth seinen Wohnsitz hat.
- Zudem auch Deutsche,
- die diese Rechtsstellung als ausländische Einwohner im lnland erworben haben oder
- die zugleich eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen.
- Die Hälfte der Mitglieder der lntegrations-Kommission soll weiblichen Geschlechts sein, außerdem soll nach Möglichkeit die Pluralität der ausländischen Einwohner Berücksichtigung finden.
- Die Kommission soll aus 8 Mitgliedern bestehen. Neben 2 Mitgliedern der politischen Fraktionen sowie dem Bürgermeister als Vorsitzenden und einem weiteren Beigeordneten sollen sich hier vor allem 4 sachkundige Bürger, die die oben genannten Voraussetzungen erfüllen, engagieren.
Aufgabe der Integrations-Kommission ist die Beratung der Organe der Gemeinde in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Hierzu hat die Kommission
- ein Vorschlagsrecht in allen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen und
- ein Anhörungsrecht in allen wichtigen Angelegenheiten, die ausländische Einwohner betreffen.
Die Kommission wird vom Gemeindevorstand über alle Angelegenheiten, deren Kenntnis zur Erledigung der Aufgaben erforderlich ist, unterrichtet. Sie tritt mindestens viermal im Jahr zusammen und berichtet dem Gemeindevorstand und der Gemeindevertretung einmal im Jahr über den Stand der Integration der ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern.